Allgemeines Bürgerjahr statt Wehrpflicht

Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2010 von Michael Weis

Allgemeines Bürgerjahr statt Wehrpflicht

Im Gegensatz zu vielen meiner Parteifreunde bin ich persönlich nicht für die Aussetzung der Wehrpflicht. Meiner Ansicht nach müssen wir im Zuge des Umbaus der Dienstzeit einen Weg finden den Pakt zwischen Staat und Gesellschaft neu zu schreiben. Dies sollte durch die Einrichtung eines obligatorischer Gemeinschaftsdienstes geschehen: 6 Monate nach der Schule, in denen junge Menschen unter qualifizierter Anleitung notwendige und teils nicht mehr finanzierbare Gemeinschaftsarbeit leisten. Bei einem solchen Dienst, während dem junge Menschen die gesellschaftliche Realität erfahren und sich dabei beruflich, sozial und nicht zuletzt sprachlich qualifizieren, wäre auch ein Schritt hin zu einem neuen gesellschaftlichen Zusammenhang.

Ich fordere darum eine Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bei gleichzeitiger Einführung eines beide Geschlechter einschließenden 6 Monate umfassenden ‚allgemeinen Bürgerjahres’.

Das Konzept:

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Dieses Bürgerjahr muss von allen Staatbürger der Bundesrepublik Deutschland die das 18. Lebensjahr vollendet haben bis zur Beendigung des 26. Lebensjahres abgeleistet werden. Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit (vor und während der Dienstzeit), ohne staatliche Zuschüsse, ist nach Möglichkeit durch die die Stelle anbietende Einrichtung anzubieten.

Innerhalb des Bürgerjahres sollen die Bürger, bei angemessener Besoldung, der Allgemeinheit dienliche Tätigkeiten in allen für die deutsche Bevölkerung nützlichen Bereichen ausüben.

Dabei ist durch staatliche Förderung die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen anzubieten, so dies in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit oder dem eigentlichen Beruf stehen.

Über ein umfassendes Anreizsystem soll darüber hinaus ein starker Anreiz zur motivierten Ableistung des Bürgerjahres gegeben werden:

1. Volle Anrechnung des Dienstes auf Sozial- und Rentenversicherung

2. Volle Übernahme der Krankenkassenbeiträge für die Dauer des Dienstes

3. Verringerung des Numerus Clausus für alle Studienfächer an staatlichen deutschen Hochschulen um 0,2 bei besonderen Leistungen innerhalb des Dienstjahres

4. Wohnungszuschuss in Höhe des Harz VI Zuschusses innerhalb der EU für die Dauer der Dienstzeit

5. Fahrtkostenunterstützung ab einer Entfernung von 20 Kilometer von Wohn- und Dienstort in Höhe von 5 Cent pro Kilometer

Bei freiwilliger Verlängerung des Dienstes auf 12 Monate sollte ferner folgendes Anreizsystem greifen:

1. Besoldungshöhe: Bisheriger Wehrsold + 30%

2. Staatliche Anlage von 2000 Euro in eine kapital gedeckte Rentenversicherung für jeden das Bürgerjahrs auf 12 Monate verlängernden Bürger

3. Bevorzugte Einstellung in den Staatsdienst nach Beendigung des Bürgerjahres

4. Volle Anrechnung der Dienstzeit auf die Verbeamtung

Neben Stellen bei der Bundeswehr (angemessenes Kontingent zur Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit des Staates und zur Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung der der Bundeswehr), in sozialen staatlichen Einrichtungen und bei Entwicklungshilfeprojekten sind dabei auch im verstärkten Maße Tätigkeiten bei nicht staatlichen, sozialen Organisationen innerhalb der gesamten europäischen Union zu fördern, so die EU Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds bewilligt.

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Begründung:

Bei Wegfall oder Aussetzung der Wehrpflicht würden sowohl auf dem sozialen Sektor (durch den Wegfall des Zivildienstes) als auch auf dem militärischen Sektor (Verschlechterung der Nachwuchsgewinnung und Verringerung der bundesdeutschen Verteidigungsfähigkeit) erhebliche Probleme entstehen, sofern nicht ein entsprechender Ersatz geschaffen wird.

Die Einführung eines sozialen Jahres könnte einen derartigen Ersatz darstellen und gleichzeitig viele der im bisherigen System bestehenden Probleme lösen.

Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zu Gunsten eines allgemeinen Bürgerjahres hätte die im Folgenden aufgeführten Vorteile:

- Umsetzung des Staatsziel der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann (GG Artikel 3 Abs. 2 Satz 2).

- Überwindung der mangelnden Wehrgerechtigkeit

- Positiver Einfluss auf das Zusammengehörigkeitgefühl innerhalb der Bevölkerung

- Sensibilisierung für die Notwendigkeit freiwilligen Engagements für die Gesellschaft, die in dieser Form bei einem obligatorischen Dienstjahr nicht stattfindet

- Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch soldatische Grundausbildung größerer Teile der Bevölkerung

- Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Nachwuchsgewinnung bei der Bundeswehr im Rahmen eines Grunddienstes

- Aufrechterhaltung und Ausbau der staatlichen Unterstützung für soziale Tätigkeiten und Einrichtungen und Aufbau eines noch besseren Sozial- und Hilfssystems

- Vorteile für jeden das Bürgerjahr ableistenden Bürger auf Grund eines weit reichenden und starken Anreizsystems

- Möglichkeit zur effizienteren Nutzung staatlicher Mittel

- Möglichkeit zur Übernahme bereits bestehender Verwaltungsstrukturen bei der konkreten Umsetzung

- Jeder Staatsbürger erhält bezüglich seiner Lebensgestaltung und –planung mehr Freiheit da das soziale Jahr innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abzuleisten ist

[Ein Kommentar von Michael Weis]

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Autor: Michael Weis Dieser Artikel wurde am 22.Januar 2010 von Michael Weis veröffentlicht. Michael Weis ist Vorsitzender des LFA II und stellv. Vorsitzender des Unterausschusses Sicherheitspolitik des Bundesfachausschusses internationale Politik der FDP. Er ist u.a. Europabeauftragter des FDP-Kreisverbandes Kaiserlautern & des FDP-Bezirksverbandes Pfalz und leitet überdies den LAK Außen-, Sicherheits- und Europapolitik der JuLis RLP. Michael Weis ist Politikwissenschaftler und unterstützt als Referent & freier Autor verschiedene Institutionen & Vereinigungen wie z.B. den Reservistenverband, die GfW und ILI. Er ist ferner als Forenleiter für die Friedrich Naumann Stiftung tätig.




7 Kommentare dieses Beitrags

  1. Christian schreibt:

    Sehr interessanter Ansatz den ich auch seit längerer Zeit propagiere. Dabei hatte ich persönlich sogar eine etwas längere Zeit im Auge. Dieses Modell würde in vielen Bereichen für beide Seiten (!) etwas bringen.

  2. Hans-Heinrich Dieter schreibt:

    Die Idee eines “allgemeinen Bürgerjahres” ist sehr gut und die Konzeptgedanken lesen sich plausibel. Insbesondere der gesamtgesellschaftliche Nutzen wäre sehr hoch.
    Lesen Sie bei Interesse auch:
    http://www.md-office-compact.de/HalbherzigeWehrpflicht.htm

  3. Dr. Andreas van Almsick schreibt:

    Bei allen (gutgemeinten) Begründungen für ein allgemeines Bürgerjahr werden wie üblich die juristischen Probleme und die Kosten für die Volkswirtschaft übersehen. Juristisch ist ein allgemeines Bürgerjahr nichts anderes als ein verbotener Zwangsdienst, der nicht zwingend notwendig ist, da es ihn dieser Form nirgendwo in der freien Welt gibt.
    Allein die juristische Hürde ist im Alleingang für Deutschland unüberwindbar.

    Volkswirtschaftlich ist schon die bestehende Wehrpflicht ein Irrsinn. Es gibt genügend Studien, die die wahren Kosten der Wehrpflicht für die Volkswirtschaft aufzeigen und deutlich machen, warum diese insgesamt viel teurer ist als eine Berufsarmee. Hinzu kommen die negativen Begleiterscheinungen, wie Verdrängung von Vollzeitstellen und schlechte Lohnentwicklung. Eine Ausweitung auf einen noch größeren Personenkreis würde diese negativen Effekte noch deutlich verstärken und noch mehr Wachstum kosten.

    Die angeblich positiven Erfahrungen für den Einzelnen, die immer gerne zur Begründung angeführt werden, sind zudem wissenschaftlich nicht belegt. Den vielen positiven Berichten stehen ebensoviele sehr negative Erfahrungen entgegen, auch im Zivildienst. Der Staat sollte sich nicht in Zwangsbeglückungen versuchen.

  4. Hannes schreibt:

    Ich kann den Ausführungen von Dr. Andreas van Almsick nur zustimmen.
    Die Bundeswehr sollte Ihre Nachwuchsprobleme durch effizientere Organisation, attraktivere Standorte in Wohnortnähe und durch weniger Bürokratie die jeden Leistungswille im Keim erstickt, lösen.

    Desweiteren sollten zuerst die Soldatenunterkünfte auf den neuesten Stand aufgebracht werden, bevor die Mittel für kostspielige Waffensysteme oder irgendwelche Prestigeobjekte verwendet werden.

    z.B 2-er oder Einzelunterkünfte für Mannschaften,
    Dienstwohnungen für Familien, Schaffung von Freizeiteinrichtungen.

  5. Ralph schreibt:

    Solche Vorschläge passen meines Erachtens viel besser in die SPD oder die CDU, und auch da gibt es viele Kritiker. Der Vorschlag ist meines Erachten auch viel zu beamtenzentriert. Eine angemessene BEsoldung kann meines Erachtens nur eine marktübliche Besoldung sein und dann wird das ganz schnell nicht mehr finanzierbar. Zugleich zahlen Zivil und Wehrpflichtige eben nicht in die Sozialkassen ein, und dort fehlt dann wieder das Geld. Generell sollte Zwang nur dann stattfinden wenn dieser erforderlich ist, und das kann ich hier so nicht sehen, wohl aber im Katastrophenfall, in einem Szenario wie wir es im Kalten Krieg hatten oder z.B. bei der Durchführung von Wahlen. Man sollte sich lieber mal überliegen wie in der guten alten Zeit mehr Reserveoffiziere auszubilden und z.B. dies mit einem Studium an einer Bundeswehruniversität verbinden ohne die dazu notwendige Verpflichtung.
    Ebenso könnte man vermehrt zivile Studenten ein Studium an den Bundeswehruniversitäten ermöglichen und diese auch in den militärischen hineinschnuppern lassen. Der Bund könnte über die Hintertür der Universitäten der Bundeswehr auch mehr Verantwortung auf dem Gebiet der Tertiären Bildung übernehmen.
    Die Amerikaner haben ja auch an den Universitäten ROTCs, sowas könnte man hier ja auch mal einführen

  6. Thomas Wild schreibt:

    Es erstaunt, dass eine Partei, die sich selbst “Die Liberalen” nennt, staatlichen Zwangdiensten das Wort redet.
    Es entsetzt geradezu, lesen zu müssen, dass diese “Staatssklaven” zu dem noch EU-weit verschachert werden können.

  7. Dr. Georg Herrmann schreibt:

    Es erstaunt mich in der Tat auch, dass sich die FDP dieses Themas annimmt, und dem staatlichen “Zwangsdienst” das Wort redet. Im Gegensatz zu Herrn Wild kann ich aber mit diesem sanften staatlichen Parternalismus leben. Ich sehe das so ähnlich wie die Schulpflicht ( hier sogar mit Wahlpflichtmöglichkeiten.) Erstaunlich bleibt darüber hinaus auch, dass nicht nur in der FDP darüber nachgedacht wir. In der TAZ vom 17. 06. 2010 fand ich ein Schlagloch von Mathias Greffrath “Staatsbürger ohne Uniform”, der sich für ein obligatorisches soziales Jahr stark macht finanziert durch “Bürgersteuer”. Im Übrigen gibt es in Essen seit 1996 das Bürgerjahr auf freiwilliger Basis: http://www.essener-buergerjahr.de

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