Für die FDP-Bundestagsfraktion bleibt die Bundeswehr auch in Zukunft ein wichtiges und unverzichtbares Instrument deutscher Sicherheitspolitik. Wir wollen daher die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr sowohl für den Schutz Deutschlands und seiner Bürger als auch für die internationale Krisenvorsorge und Krisenverhütung stärken und erhalten. Dazu benötigt die Bundeswehr neue Strukturen, Prozesse und Personalumfänge die dem Wandel der sicherheitspolitischen Herausforderungen und Interessen zu Beginn des 21. Jahrhunderts Rechnung tragen.
Der FDP war es deshalb nach der erfolgreichen Bundestagswahl im vergangenen Jahr ein großes Anliegen, im gemeinsamen Koalitionsvertrag den Bundesminister der Verteidigung zu beauftragen, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Jahresende 2010 einen Vorschlag für die Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr inklusive der Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen erarbeiten soll. Durch die Notwendigkeit deutliche Einsparungen schon bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Verteidigungshaushalts 2011 vorzunehmen, wird der Bundesminister der Verteidigung gezwungen sein, einzelne Strukturentscheidungen vorzuziehen und Eingriffe in unter Vertrag befindliche Beschaffungsvorhaben vorzunehmen. Sowohl die aktuellen und zukünftigen Aufgaben als auch die nachhaltige Reduzierung des Verteidigungsetats in den nächsten vier Jahren zwingt die Bundesregierung zu einer Überprüfung des Fähigkeitsspektrums hinsichtlich des Einsatzes der Bundeswehr. Auch wenn die Aufgabendefinition, die sich aus dem Weißbuch des Jahres 2006 und den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) aus dem Jahre 2003 ergibt, grundsätzlich aufrechterhalten werden sollte, wird sich die Bundeswehr darauf einrichten müssen, dass sich bestehende Fähigkeitslücken vertiefen und neue entstehen können. Die geplanten Haushaltsreduzierungen haben Auswirkungen auf die zukünftige Personalstärke der Bundeswehr, das Stationierungskonzept, auf den deutschen Beitrag an aktuellen und zukünftigen Beschaffungskooperationen, Verpflichtungen in Auslandseinsätzen (Beendigung UNIFIL, Überführung KFOR in EULEX, Überführung EUFOR Bosnien in EUPM)1, auf den noch leistbaren Beitrag Deutschlands zur NATO Response Force und EU Battle Group (European Headline Goal) und Fähigkeiten, die Deutschland gegenüber der NATO und der EU anmeldet. Deshalb ist im Rahmen der Ausrüstungsplanung mehr denn je das Wünschenswerte vom absolut Notwendigen zu unterscheiden. Struktur und Ausrüstungsplanung müssen sich konsequent an den wahrscheinlichen Bedrohungen und Einsätzen der Zukunft orientieren.
Schlagwörter:
- Überprüfung des Fähigkeitsspektrums der Bundeswehr
- Ausrichtung Strukturen, Prozesse und Personalumfänge an Einsatzrealität
- Überprüfung des gesamten Personalumfanges
- Überprüfung des deutschen Beitrages an aktuellen und zukünftigen internationalen Beschaffungskooperationen
- Überprüfung des Stationierungskonzeptes
- Überprüfung von Möglichkeiten zur Beendigung oder weiteren Reduzierung der deutschen Beiträge zu aktuellen Auslandseinsätzen
- Überprüfung der Möglichkeit zur Finanzierung zukünftiger oder bestehender Auslandseinsätze aus dem allgemeinen Haushalt zur Entlastung des Epl. 14
- Überprüfung der militärischen Beiträge/Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen NATO und EU
- Konsequente Ausrichtung der Ausrüstungsplanung an zukünftigen Bedrohungen und Einsätzen. Diese sind vorher politisch zu definieren!
Sicherheitspolitischer Rahmen, Ableitungen und Lösungsmöglichkeiten – Zukünftige Aufgaben und Herausforderungen
Die Gefährdungen für unsere Sicherheit haben sich im 21. Jahrhundert infolge der Globalisierung grundlegend gewandelt. Die zunehmende internationale Verflechtung, die Abnahme konventioneller zwischenstaatlicher Kriege und der erhebliche Bedeutungszuwachs nicht-staatlicher Akteure fordern auch Deutschland immer häufiger und schneller heraus. Die Bundeswehr muss daher in der Lage sein, rascher und flexibler als bisher auf kurzfristig entstehende Bedrohungen zu reagieren. Dies muss sich auch in der zukünftigen Struktur der Streitkräfte widerspiegeln. Die Bundeswehr ist mit ihren heutigen Strukturen, Prozessen und Personalumfängen jedoch nicht in der Lage, sich schnell und flexibel an veränderte sicherheitspolitische Anforderungen anzupassen und die notwendigen Reaktionen darauf auch zügig umzusetzen. Breit angelegte und auf Jahre hin ausgerichtete internationale Stabilisierungseinsätze – wie auf dem Balkan, im Irak oder in Afghanistan – können in dieser Form nicht die Einsätze der Zukunft sein. Dazu sind wir selbst und unsere Partner in der NATO und in
der EU finanziell und strukturell dauerhaft nicht in der Lage. Unter dem Zwang fehlender finanzieller Ressourcen für umfassende militärische Stabilisierungseinsätze werden deshalb hochmobile und flexibel einsetzbare Spezialkräfte, strategische Aufklärung und die Nachrichtendienste sowie zivile Regierungs- (GOs) oder Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) in Zukunft eine weit wichtigere Rolle in der Konfliktverhütung und -bewältigung spielen müssen als bisher. Sie müssen zukünftig auch auf strategischer Ebene eingesetzt werden können, um frühzeitig Bedrohungen zu begegnen und krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen. Notwendige inhaltliche, strukturelle und personelle Vorbereitungen sowie politische Diskussionen müssen hierfür bereits heute getroffen bzw. geführt werden. Hinzu kommen die notwendigen Überlegungen zum zukünftigen deutschen Beitrag zur Raketenabwehr im Rahmen der NATO, welche derzeit auch innerhalb der NATO diskutiert wird. Hierbei ist zu prüfen, wie ein ausreichender Beitrag unter Berücksichtigung einer realistischen Bedrohungsanalyse und der finanziellen Rahmenbedingungen geleistet werden kann. Upgrade-Lösungen auf der Basis verfügbarer Systeme, welche kurz- und mindestens mittelfristig möglichen, aber weniger wahrscheinlichen Bedrohungen gewachsen sind, sollten hier Vorrang haben vor finanziell risikobehafteten high-end-Lösungen, die derzeit kostbare Finanzmittel binden, die anderswo dringend gebraucht werden. Hinsichtlich der derzeitigen Diskussionen im Rahmen der Entwicklung der neuen NATO-Strategie muss die Frage beantwortet werden, welche Institutionen und Instrumente unsere vitalen Informations- und Kommunikationsnetze im sogenannten „cyberspace“ gegen Angriffe und Manipulationen schützen und verteidigen sollen. Sollte dies eine Aufgabe der Bundeswehr werden, müssen die notwendigen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Schlagwörter:
- Erstellung einer Risiko- und Bedarfsanalyse und daraus abgeleiteter priorisierter Fähigkeitsforderungen
- Prüfung der Reduzierung, einer temporären Aufgabe, kompletter Aufgabe oder vorzeitiger Außerdienststellung von Mitteln und Fähigkeiten der konventionellen Kriegsführung
- Breit angelegte und dauerhafte internationale Stabilisierungseinsätze können wegen Überdehnung der Finanzen und von Personal nicht die Einsätze der Zukunft sein
- Mehrbedarf an strategischer Aufklärung, Spezialkräften, Nachrichtendiensten und Einbindung von GOs oder NGOs in der zukünftigen Konfliktverhütung und -bewältigung
- Überlegungen zu zukünftigem deutschen Beitrag zur NATO-Raketenabwehr
- Klärung deutscher Beitrag und notwendiger Fähigkeitsumfang Schutz „cyberspace“
Strukturen und Prozesse
Die Bundeswehr ist nach wie vor viel zu kopflastig und unterhält zu viele Führungskommandos. Sie muss ihre Lern- und Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen, um schneller und flexibler Ausbildungs- und Ausrüstungserfordernisse an den jeweiligen Einsatz anpassen zu können. Deshalb ist die Trennung, die Art. 87 a und b Grundgesetz (GG) vorschreiben, auf die Notwendigkeiten moderner Streitkräfte und deren Miteinander mit der zivilen Wehrverwaltung anzupassen. Die Diskrepanz zwischen den für den Einsatz notwendigen pragmatischen Lösungen und einer bürokratischen Besitzstandwahrung ist oft unangemessen hoch. Streitkräfte, zu deren Kernfähigkeiten immer noch das Kämpfen gehört, können es sich in der heutigen Einsatzwirklichkeit nicht mehr leisten, dass Mangelerfahrungen im Einsatz zwar gemacht werden und darüber auch detailliert berichtet wird, aber durch eine Vielzahl von Kommandos und bürokratischen Zuständigkeiten diese nicht zeitnah abgestellt werden können. Die strikte Trennung zwischen den Streitkräften und ziviler Verwaltung basiert auf einem Misstrauen gegenüber den Streitkräften, das bei Einführung des Art. 87 b GG im Jahre 1956 vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Weimarer Republik und des 2. Weltkrieges eine Berechtigung gehabt haben mag, aber dem demokratischen Selbstverständnis der heutigen Bundeswehr sowie der Notwendigkeit des gemeinschaftlichen Umgangs von Streitkräften und ziviler Verwaltung nicht mehr gerecht wird. Die Aufgabe der strikten Trennung würde nicht dazu führen, dass die Bundeswehrverwaltung ein Teil oder Annex der Streitkräfte werden würde. Ohne eine sinnvolle Zusammenarbeit von Bundeswehrverwaltung und Streitkräften unterhalb der Entscheidungsebene der Staatssekretäre und des Bundesverteidigungsministers ist eine zeitgemäße Auftragserfüllung nicht möglich. Die Kompetenzvielfalt und das Selbstverständnis der Bundeswehrverwaltung, die über die verfassungsrechtlich angelegt rein dienende Funktion hinausgeht, haben die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in der Vergangenheit zu sehr eingeschränkt. Eine bereits vorgenommene Strukturentscheidung in dieser Legislaturperiode ist der Kompromiss zwischen FDP und CDU/CSU über die vorläufige Beibehaltung einer auf sechs Monate verkürzten Wehrpflicht. Unverändert halten wir als Partei FDP daran fest, dass die Wehrpflicht sicherheitspolitisch und strukturell nicht mehr zu begründen ist und deshalb ausgesetzt werden sollte. In einer Bundeswehrstruktur, die konsequent auf die wahrscheinlichen Einsätze im Rahmen von internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus ausgerichtet wird, haben Grundwehrdienstleistende keine sinnvolle Aufgabe mehr zu leisten, da sie in den Auslandseinsätzen nicht eingesetzt werden dürfen. Mit einer Aussetzung der Wehrpflicht müsste sich die Bundeswehr zu einer attraktiven Freiwilligenarmee mit einem Potenzial von Kurzzeitdienern und länger als bisher zu verpflichtenden Soldaten auf Zeit (SaZ) wandeln. Kurzzeitdiener, die sich freiwillig für eine Zeit bis zu 24 Monate verpflichten können und auch in den Auslandseinsätzen eingesetzt werden können, werden zukünftig ein wichtiges Potenzial für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr bilden. Dieses Kurzzeitdienermodell muss – analog zum Dienst als Zeit- und Berufssoldat – Männern und Frauen offen stehen. Die bestehenden Strukturen des Wehrersatzwesens, könnten zu Zentren der regionalen Nachwuchswerbung und -beratung sowie Prüfzentren hinsichtlich der Eignung der Freiwilligen oder auch von Seiten- oder Wiedereinsteigern umstrukturiert werden. Gleichzeitig könnten sie Beratungsfunktionen für ehemalige Soldaten (insbesondere verwundete Veteranen), deren Familien und Hinterbliebene übernehmen und bei ihrer Wiedereingliederung in die Zivilgesellschaft oder der Geltenmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem Staat unterstützen. SaZ können derzeit maximal zwölf Jahre in der Bundeswehr Dienst leisten. Mit ihrem Ausscheiden verliert die Bundeswehr gut ausgebildete Soldaten, die oftmals länger dienen würden. Daher ist die Möglichkeit einer längeren Verwendung von flexiblen SaZ von bis zu 20 Jahren (SaZ 20) einzurichten.
Schlagwörter:
- Verschlankung der Führungsstrukturen
- Anpassung Zuständigkeiten, Strukturen und Prozesse betreffend Art. 87 a und b GG
- Einführung Kurzzeitdienermodell und Flexibilisierung und Verlängerung der Verpflichtungszeiten für Zeitsoldaten
- Umstrukturierung des Wehrersatzwesens zu Zentren der regionalen Nachwuchswerbung und -prüfung sowie Beratung und Betreuung ehemaliger Soldaten und ihrer Familien
Ausrichtung auf die Einsätze
Modernere Strukturen, Prozesse und Personalumfänge müssen die Bundeswehr einsatzfähiger machen. Die derzeitige Organisation führt leider dazu, dass häufig genug immer wieder dieselben Einheiten in immer kürzeren Abständen in den Einsatz gehen müssen. Diese Überdehnung trifft insbesondere die Infanterieverbände und andere Spezialisten wie beispielsweise die Hubschrauberbesatzungen oder das Sanitätspersonal. Als Folge davon erhöht sich die Zahl der Einsätze für diese Soldaten überproportional. Die Erholungsund Ausbildungszeiten verringern sich in einem Maße, dass Motivation und Professionalität der Einsatzverbände zu sehr strapaziert werden. Deshalb muss die neue Struktur der Bundeswehr so ausgerichtet sein, dass die Personalstärke der Teilstreitkräfte und der Militärischen Organisationsbereiche die jeweils notwendige Anzahl der Soldatinnen und Soldaten in die Einsätze entsenden kann, ohne dass die Bundeswehr dabei schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Die Antrittsstärke bei der Bundeswehr ist vor allem durch den Ausbildungsbetrieb, die Auslandseinsätze und durch die Erziehungszeiten häufig zu niedrig. Die Truppenteile und Verbände sollten deshalb einen Zugewinn an Handlungsfähigkeit erhalten, indem sie mit einer personellen Antrittsstärke von 110 % ausgestattet werden. Auch die strikte Unterscheidung in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte ist unbedingt aufzugeben. Diese Forderung erhebt die FDP schon seit Jahren. Die aktuelle Unterteilung der Streitkräfte diente in der Vergangenheit überwiegend zur Kaschierung finanzieller und materieller Defizite.
Schlagwörter:
- Erhöhung personelle Ausstattung der Einsatzeinheiten (110%)
- Aufgabe Unterscheidung in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte
Personalumfänge
Eckdaten einer neuen Bundeswehr-Struktur könnten folgendermaßen aussehen: Zum Vergleich (Zahlen aus Military Balance 2009/IISS, London):
| Gesamt | Heer | Luftwaffe | Marine | |
| Deutschland | 248.000 | 161.000 | 61.000 | 26.000 |
| Frankreich | 236.00 | 134.000 | 58.000 | 44.000 |
| Großbritannien | 179.000 | 102.000 | 41.000 | 36.000 |
Analyse: Die Globalzahlen sind zu differenzieren. In den deutschen Zahlen stecken die Anteile der Teilstreitkräfte an der Streitkräftebasis (SKB) sowie die Wehrpflichtigen (Heer: 43.000; Luftwaffe (Lw): 10.000; Marine: 3.800). Somit sind die verwertbaren Zahlen für die Bundeswehr wie folgt:
| Heer | Luftwaffe | Marine | SKB | ZSan |
| 101.000 | 46.000 | 18.000 | 55.000 | 19.000 |
187.000 Berufs- & Zeitsoldaten; 35.000 Grundwehrdienstleistende (GWDL), 25.000 Freiwillig länger Wehrdienstleistende (FWDL) (= 247.000/ Stand Juni 2009).
Um die wirklich notwendigen Voraussetzungen für eine solide Finanzierung im Vergleich zu den zukünftigen Aufgaben herzustellen, ist aus unserer Sicht eine Absenkung um 50.000 auf einen Gesamtumfang von 200.000 Soldaten vorstellbar. Heer und Marine könnten dabei auf Kosten der Luftwaffe und der Streitkräftebasis personell verstärkt werden und außerdem ist eine konsequente Überprüfung aller Führungsleisten dringend geboten, um unsinnige Doppelstrukturen zu vermeiden (Ämter/Führungskommandos: Teilstreitkräfte & Einsatzführungskommando Potsdam/ Kommando Operative Führung Eingreifkräfte Ulm). Dann könnte sich der Schlüssel wie folgt darstellen: Heer 110.000; Lw 30.000; Marine 20.000; SKB/ZSan4 40.000.
Die Frage nach der Reduzierung des Umfanges der Streitkräfte ergibt sich aber auch allein schon aus den steigenden Lasten aus den zu bildenden Rücklagen für die Pensionen, die aus dem Einzelplan 14 zu erbringen sind. Diese werden in den nächsten Jahren mit bis zu 4,5 Mrd. € den Verteidigungshaushalt belasten. Bei einer signifikanten Reduzierung des Streitkräfteumfanges wird man sich Grundwehrdienstleistende nicht mehr leisten können. Bei einer solchen Reduzierung müssen alle Stellen für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig länger Wehrdienstleistende genutzt werden, um den o.g. Forderungen nach Durchhaltefähigkeit, etc. gerecht zu werden. Eine signifikante Reduzierung ist jedoch mit aktivem Personalabbau verbunden und wird daher erst einmal Geld kosten, bevor die Einsparungen durch den verkleinerten Umfang greifen.
Heer:
- Verstärkung der Infanterie- und Spezialkräfte
- Reduzierung der Divisionsebene
- Stärkung der Ebene Brigade
Spezialkräfte:
Die anstehende Arbeit der Strukturkommission, welche die Bundeswehr an die Einsatzrealität anpassen sollen, bietet eine geeignete Möglichkeit, die notwendigen Veränderungen bei den Spezialkräften herbeizuführen. Vorteil einer neuen Struktur und Führung der deutschen Spezialkräfte, bspw. KSK und Kampfschwimmer der Marine (evtl. + CSAR-Kräfte der Luftwaffe) unter einem Dach zusammengefasst, und zusammen mit dem Kommando FOSK, integriert in das KSK, direkt dem GI unterstellt, wäre auch eine bessere politische Kontrolle durch eine größere Nähe an die Entscheidungsebene.
Luftwaffe:
- Reduzierung des Umfanges zugunsten Heer und Marine
- Auflösung der Divisionsebene
- Reduzierung der Eurofighter-Geschwader
- Abbau TORNADO zugunsten Aufbau UAV-Kapazitäten
- Reduzierung Stückzahl A400M
- Verzicht auf MEADS, Prüfung finanzierbarer Alternativlösung (Beispiel marktverfügbare Upgrade-Lösungen vorhandener Systeme, hier ggf. PATRIOT)
Marine:
- Leichte Anhebung Personalumfang (Hintergrund: Schutz vitaler Handels- und Versorgungswege)
- grundsätzlich Beibehaltung Struktur, bei Prüfung der notwendigen Materialausstattung (Anzahl Schiffe und Boote)
SKB/ZSan:
- Reduzierung über den Rücktransfer von Fähigkeiten und Anteilen in Heer, Marine und Luftwaffe
- Überführung ZSan in SKB und TSK
Schlagwörter:
- Überprüfung notwendiger Umfang der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, dabei auch Umschichtung von Personal in benötigte Fähigkeitsbereiche
- Ministerium, Behörden und Ämter
- Überprüfung Zuständigkeiten, Kompetenzen und Entscheidungsprozesse mit dem Ziel der Verschlankung und Effizienzsteigerung
- Heer
- Verstärkung der Infanterie- und Spezialkräfte
- Reduzierung der Divisionsebene
- Stärkung der Ebene Brigade
- Spezialkräfte
- Zusammenfassung der deutschen Spezialkräfte und Unterstellung unter den Generalinspekteur
- Luftwaffe
- Reduzierung des Umfanges zugunsten Heer und Marine
- Auflösung der Divisionsebene
- Reduzierung der Eurofighter-Geschwader
- Abbau TORNADO zugunsten Aufbau UAV-Kapazitäten
- Reduzierung Stückzahl A400M
- Verzicht auf MEADS, Prüfung finanzierbarer Alternativlösung
- Marine
- Leichte Anhebung Personalumfang (Hintergrund: Schutz vitaler Handels- und Versorgungswege)
- grundsätzlich Beibehaltung Struktur, bei Prüfung der notwendigen Materialausstattung (Anzahl Schiffe und Boote)
- SKB/ZSan
- Reduzierung über den Rücktransfer von Fähigkeiten und Anteilen in Heer, Marine und Luftwaffe
- Überführung ZSan in SKB und TSK
Haushalt und Ausrüstung
Die Ausrüstungs- und Haushaltsplanung der Bundeswehr müssen wieder miteinander in Einklang gebracht werden. Dazu muss die dauerhafte Überbuchung des Investitions-Anteils im Verteidigungshaushalt beendet und zugunsten einer zielgenauen und zeitgerecht vorhandenen Ausrüstung aufgebrochen werden. Im Koalitionsvertrag heißt es deshalb auch: „Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr brauchen für ihren Einsatz bis hin zum Gefecht die bestmögliche Ausrüstung.“ Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die zukünftige Ausrüstungsplanung zugunsten derjenigen Beschaffungen priorisiert werden, die derzeit und in naher Zukunft notwendig sind. Wir werden es uns in Zukunft nicht mehr leisten können, im Alleingang Sicherheitsvorsorge für alle nur denkbaren Bedrohungsszenarien zu betreiben und zu bezahlen. Wir werden uns daher mehr als bisher mit unseren Partnern in NATO und EU darauf verständigen müssen, dass Fähigkeiten zwar gemeinsam definiert werden, die Verantwortung dafür aber gezielt auf eine der jeweiligen Partnernation übertragen werden kann. Ohne eine weiter konkretisierte und umsetzbare gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden die zukünftigen globalen Herausforderungen eine einzelne europäische Nation sowohl personell als auch finanziell überfordern. Den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse wird der Verteidigungshaushalt nur dann gerecht werden können, wenn auch in bestehende Beschaffungsvorhaben eingegriffen wird, die nicht hinreichende Einsatzrelevanz besitzen oder deren Umfang den Erfordernissen einer zukünftigen Struktur nicht entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist das Raketenabwehrsystem MEADS. Auch bei den bestehenden Beschaffungsverträgen ist kritisch zu prüfen, ob Stückzahlreduzierungen oder Tranchen-Lösungen finanzielle Freiräume schaffen und Fehlallokationen verhindern können. Für eine Reduzierung der Stückzahlen beim Eurofighter und beim A400M setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion schon seit vielen Jahren ein. Aber auch bei anderen Systemen wie dem Schützenpanzer PUMA oder dem Kampfhubschrauber TIGER, dem NH 90, dem GTK10 BOXER, und der Fregatte 125 müssen Tranchen-Lösungen und Stückzahlreduzierungen diskutiert werden, die mehr finanzielle, aber auch mehr operative Flexibilität ermöglichen würden.
Schlagwörter:
- Harmonisierung Ausrüstungs- und Haushaltsplanung der Bundeswehr
- Klare einsatzbezogene Priorisierung in der Beschaffung
- Gemeinsame Definition benötigter Fähigkeiten mit Partnern, aber Aufteilung der Verantwortung dafür
- Eingriffe in Beschaffungsvorhaben durch Ausstieg, Stückzahlreduzierungen oder Tranchen-Lösungen
Grenzen des Sparpotenzials- Einsatz und Versorgung Verwundete und Hinterbliebene
Von den Sparzwängen unberührt müssen dagegen diejenigen Haushaltstitel im Verteidigungsetat bleiben, die dem Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz dienen bzw. diejenigen die offensichtliche Mängel abstellen sollen, die aus den Einsatzerfahrungen hervorgehen. Dazu gehört unter anderem die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten, deren Bewaffnung, die notwendigen Kommunikationsmittel oder die Bereitstellung eines geeigneten Transporthubschraubers. Des Weiteren muss in den zukünftigen Haushalten unter allen Umständen vermieden werden, dass die Auftragserfüllung und die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz oder die Versorgung der an Seele und Körper verwundeten Soldaten und ihrer Angehörigen gefährdet bzw. beschnitten werden. Unsere gemeinsame Fürsorgepflicht gilt daher in besonderem Maße den in Ausübung ihres Dienstes verwundeten Soldaten und deren Familien. Gleiches gilt für die Hinterbliebenen unserer gefallenen Soldaten. Die hierzu in der Vergangenheit bereits verabschiedeten Gesetze (Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Einsatzversorgungsgesetz, Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, etc.) müssen immer wieder einer genauen Prüfung unterzogen werden, ob sie auch den in sie gesetzten Erwartungen gerecht werden oder ob falsch verstandene Bürokratie die Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns gerade in diesen sensiblen Fällen gefährdet und beschädigt. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Behandlungsmöglichkeiten von Soldatinnen und Soldaten, die an Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) infolge eines Einsatzes leiden, deutlich und nachhaltig verbessert werden. Wir wollen auf der Grundlage unserer Koalitionsvereinbarung ein wirkliches Kompetenz-Zentrum für PTBS schaffen und dort gleichzeitig die Betreuung der Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit ihren betroffenen Angehörigen ermöglichen bzw. verbessern. Hinzu kommt die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den existierenden Ansprech- und Beratungsstellen für PTBS geschädigte Soldaten im Rahmen eines vernetzten Ansatzes zur Erfassung, Betreuung und Behandlung von gerade auch bereits ausgeschiedenen Soldaten.
Schlagwörter:
- Schutz und Ausrüstung der Soldaten im Einsatz
- Abstellung/Schließen von Fähigkeitslücken für den Einsatz
- Versorgung der Verwundeten und Hinterbliebenen
- Betreuung von Veteranen
Attraktivität
Die FDP-Bundestagsfraktion möchte, dass die Bundeswehr für ihre jetzigen Angehörigen, aber auch für zukünftige Bewerber attraktiver wird. Als Arbeitgeber steht die Bundeswehr in Konkurrenz zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft und dem zivilen öffentlichen Dienst. Der sich auf dem Arbeitsmarkt bereits heute abzeichnende Fachkräftemangel wird erwartungsgemäß auch die Bundeswehr massiv treffen. Infolge zukünftiger geburtenschwacher Jahrgänge drohen der Bundeswehr Probleme bei der erfolgreichen Gewinnung eines geeigneten und qualifizierten Nachwuchses. Die Entwicklung der Bewerberumfänge hängt aber nicht nur von demographischen Faktoren alleine ab, sondern auch von der Attraktivität des Berufsangebotes insgesamt. Sie wird durch die Gehaltshöhe, die Qualität der Infrastruktur, durch Weiterbildungsmöglichkeiten, die Versetzungshäufigkeit, durch die Versorgung im Falle der Verwundung sowie durch die Vereinbarkeit von Dienst und Familie geprägt. Gerade die gelungene Integration von Frauen in die Bundeswehr hat gezeigt, dass in der Zukunft zielgruppenorientierte Nachwuchsgewinnung immer wichtiger wird. Deshalb muss die Frage, wie Familie und Dienst in Einklang zu bringen sind, in Anbetracht der besonderen Belastungen des Soldatenberufes endlich auch als ureigene Aufgabe der Bundeswehr betrachtet werden. Familienfreundlichkeit wird in Zukunft ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl junger Menschen sein. Dazu wird die Bundeswehr mehr Geld als bisher in die Hand nehmen müssen. Bei der Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die dem tatsächlichen Bedarf und den Dienstbedingungen in der Bundeswehr entsprechen, darf nicht länger gezögert werden. Aus Sicht der FDP sind besonders die großen Bundeswehrstandorte für eine eigenständig organisierte betriebliche Kinderbetreuung geradezu prädestiniert.
Schlagwörter:
- Nachwuchsgewinnung und Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber
- Schaffung von Möglichkeiten für eine sinnvolle betriebliche Kindergartenbetreuung
Ausblick
Die anstehende Diskussion über zukünftige Strukturen und Umfänge der Bundeswehr erfordert vor allem eine ehrliche und auch kontroverse, politische Debatte über die zukünftige Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und die Rolle und die Aufgaben der Bundeswehr darin sowie einer Priorisierung der verschiedenen Politikfelder zueinander. Diese Debatte und die notwendige Festlegung zukünftiger Aufgaben und benötigter Fähigkeiten bilden den soliden, geistigen und politischen Überbau für die Überlegungen zum Umbau unserer Streitkräfte. Die Ausrichtung unserer Streitkräfte auf ihre aktuellen und zukünftigen Aufgaben und ihr Umbau zu einer hochflexiblen und modernen Armee, erfordern mutige und teilweise radikale Schritte und ebensolche Lösungen. Eine Sicherheitspolitik und Streitkräfte nach Haushaltslage dürfen jedoch nicht am Ende dieses Reformund Umbauprozesses stehen, sondern Streitkräfte, welche auf ihre von der Politik definierten Aufgaben zugeschnitten sind und diese erfolgreich und dauerhaft erfüllen können.
Zum Download: Diskussionspapier: Bundeswehr der Zukunft











Sonntag, 18. Juli 2010 um 10:17
Sehr geehrte Frau Hoff,
so sehr ich viele der präsentierten Ansätze für sinnvoll erachte, so sehr muss ich zwei Planungen kritisieren:
1. Flex-SaZ 20
Wer A sagt, muss auch B sagen. Das B steht in diesem Fall für “Beamter” und bezieht sich darauf, was nach der Verpflichtungszeit gewährleistet sein muss. Nach jetziger Praxis ginge ein SaZ 20 im Alter von 37 bis 48 seinen Weg ins zivile Berufsleben und wäre für den zivilen Arbeitsmarkt nicht wirklich attraktiv.
Setzen Sie hier ganzheitlich an und qualifizieren Sie Soldaten systematisch während der Soldatenzeit für einen anschließenden Dienst in der öffentlichen Verwaltung. Wer sich 20 Jahre dem Dienst an der Gemeinschaft verschreibt und sein Leben dafür riskiert, hat diese Form der Existenzsicherung “erdient”!
Das spart gleichzeitig Übergangsgebührnisse, Berufsförderung und Sozialleistungen.
Der Vorschlag Betriebskindergärten einzurichten desintegriert meiner Meinung nach Soldatenfamiilien. Besser wäre aus meiner Sicht eine Investition in vorhandene Kindergärten und die Unterstüzung dieser bei der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 2 Jahren.
Die Anforderungen des Soldatenberufes mit hoher Einsatzbelastung sorgen dafür, dass dem Partner, der sich um die Kindererziehung kümmert, fast jegliche Möglichkeit genommen wird, sich beruflich zu betätigen. Insbesondere, wenn Versetzungen für größere Entfernungen zum Familienverbund sorgen, verliert der Soldatenberuf weiter an Attraktivität.
Die Ansprüche mögen hoch erscheinen – tragen aus meiner Sicht aber dem wachsenden Risiko von Tod und Verwundung Rechnung.
Sonntag, 18. Juli 2010 um 16:51
Die FDP bringt sich dankenswerterweise mit diesem Diskussionspapier engagiert in die sicherheitspolitische Diskussion um die Zukunft der Bundeswehr ein.
Die Umfangsableitungen sind noch nicht plausibel, einige gedankliche Ansätze zur Zukunft der Teilstreitkräfte, z.B. Heer und Spezialkräfte halte ich für richtig. Die Anhebung des Personalumfanges der Marine halte ich nicht für gerechtfertigt. Die Überlegungen zur Streitkräftebasis gehen in die falsche Richtung, weil das die zu verstärkende streitkräftegemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Zukunft beeinträchtigt und Personal kostet. Die Auflösung des Organisationsbereiches Sanitätsdienst ist überfällig.
Im Absatz Strukturen und Prozesse sind viele richte Ansätze zu erkennen, insbesondere an 87a/87b-Regelungen muss man herangehen wie auch an die ebenfalls überfällige neue BMVg-Struktur mit eindeutiger Ausrichtung auf die Streitkräfte und ihre Aufgabenwahrnehmung, die Teilstreitkräfte haben schon lange keine ministeriellen Aufgaben mehr zu erfüllen. Und gut ist, dass auch die Grenzen des Sparens aufgezeigt werden. Ich bin auf den Zwischenbericht der Weise-Kommission gespannt.