Bundeswehr: Tiefgreifende Reform?

17. Januar 2012 | Von | Kategorie: Leitartikel

Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière stellt in der Bundespressekonferenz das Stationierungskonzept im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr vor und beantwortet die Fragen der Journalisten. (Foto: Bienert/Bundeswehr)

Die Bundeswehrreform wurde von zu Guttenberg als tiefgreifendste Reform in der Geschichte der Bundeswehr angekündigt und die mutigen und größtenteils guten sowie zukunftsorientierten Vorschläge der Weise-Kommission ließen auch durchaus einen großen Wurf erwarten.

Zu Guttenberg nahm die Kommissionsergebnisse zur Kenntnis und veranstaltete mit seinen Planern ein eher verwirrendes Planungsgehabe. Verteidigungsminister de Maizière musste daher die Planung vom Kopf auf die Füße stellen und hat unverzüglich begonnen, für die Strukturen der zukünftigen Bundeswehr belastbare Grundlagen zu schaffen. Am 18.05.2011 wurden die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien herausgegeben und damit für die Ausplanung der Streitkräfte eine längst überfällige sicherheitspolitische Basis geschaffen. Die Eckpunkte für die Planung waren allerdings nahezu unverändert, so auch der geplante mutige Abbau der zivilen Stellen auf nun tatsächlich 55.000.

Inzwischen steht die Grobstruktur und die Stationierungsentscheidungen sind getroffen, ohne auf heftigsten Widerstand der Länder zu treffen, wenn man von der eher provinziell anmutenden  Diskussion um den vollständigen Verbleib des Bonner Anteils  am Ministerium in der Bundesstadt absieht.

Noch hat Minister de Maizière die Lorbeeren offenbar nicht verdient. Die streitkräftegemeinsame Grobstruktur muss nun möglichst bald endgültig ausgeplant sein, auch um Klarheit für die Soldaten zu schaffen. Der angekündigte und sehr berechtigte Personalabbau beim Zivilpersonal auf 55.000 muss nun tatsächlich durchgesetzt werden – und der geplante und zugesagte zivile Personalabbau wurde bisher noch in keiner Struktur realisiert. Gesetzesentwürfe für die Abfindung von Überhangpersonal in erheblichen Größenordnungen sind auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Die Material- und Ausrüstungsplanung ist auf Grundlage des neuen Fähigkeitsprofils zu erarbeiten, Vertragsverhandlungen mit der Rüstungsindustrie zur Reduzierung der Beschaffungen werden sehr schwer sein. Die Sparzwänge sind so zu modifizieren, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird, ohne den Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus den Augen zu verlieren. Der geeignete Nachwuchs für die Bundeswehr muss in hinreichender Zahl gewonnen und in einer attraktiven Bundeswehr gehalten werden. Und “die Bundeswehr” ist hochmotiviert im Einsatz zu führen und gleichzeitig für die Neuausrichtung einzunehmen. Vor einem möglichen “Triumphzug unter den Linden”, vorbei an Café Einstein, muss noch eine sehr lange und anspruchsvolle Hindernisbahn überwunden werden.

Die Hindernisse werden nach und nach sichtbar. Der Bundeswehrverband hält die jetzt beschlossene Struktur aufgrund der absehbar verfügbaren jungen Staatsbürger (600.000 pro Jahr) nicht für “demographiefest” und beurteilt das sogenannte Reformbegleitgesetz, mit dem Minister de Maizière die Verkleinerung und den Umbau des Personalkörpers gestalten will, als „weitestgehend verfehlt“ und fordert dessen „grundlegende Überarbeitung“. Nach Auffassung des Verbandes der Beamten in der Bundeswehr (VBB) sind die Planungen zum Abbau des Zivilpersonals und zur Verlagerung von Aufgaben aus der Wehrverwaltung sogar nicht verfassungskonform, weil gem. Artikel 87b Grundgesetz  die Aufgaben des Personalwesens ausschließlich durch die Bundeswehrverwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau wahrzunehmen seien.

Und die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Elke Hoff, sagt in einem Interview der F.A.Z.: „Die finanziellen Rahmenbedingungen werden nicht besser, das gilt für Deutschland ebenso wie für Frankreich oder Großbritannien. …Wir müssen uns Gedanken darüber machen, welche Fähigkeiten wir noch haben wollen, haben müssen, was noch national zu machen ist und was im Schulterschluss mit den Partnern gemacht werden kann. Wir sollten diese Diskussion erneut beginnen, und zwar rechtzeitig.“

Diese Kritik hört sich nicht gut an, denn es wird deutlich, dass für die “tiefgreifendste Reform in der Geschichte der Bundeswehr” die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht in tragfähiger Qualität geschaffen wurden, im Hinblick auf die mögliche Nachwuchsgewinnung keine realistischen Prognosen zugrunde gelegt wurden und die möglichen Auswirkungen der Schuldenkrise auf den Verteidigungshaushalt der nächsten Jahre noch nicht hinreichend berücksichtigt sind. Mit solchen Hypotheken belastet wird die Reform nicht die erforderliche Nachhaltigkeit und Reichweite entwickeln können – zum Nachteil der Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr.

Gründlichkeit muss Vorrang vor Schnelligkeit haben, denn es geht um die Zukunft vieler Bürger in Uniform und Zivil sowie deren Familien. Und wenn zum Beispiel für die nachhaltige Reform der Anachronismus der Trennung in Artikel 87a und 87b Grundgesetz überwunden werden und für sinnvolle Stationierungs-Lösungen das Bonn-Berlin-Gesetz geändert werden muss, dann sollten diese erforderlichen Schritte in die Wege geleitet werden, auch wenn es schwierig ist und viel politische Kraft kostet.

Die nächste “tiefgreifendste Reform” darf nicht bereits in der nächsten Legislaturperiode erforderlich werden.

Hans-Heinrich Dieter

Hans-Heinrich Dieter war von 2004 – 27.01.2006 Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis im Bundesministerium der Verteidigung. In seinem Ruhestand äußert er sich weiter zu sicherheitspolitischen Themen.

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4 Kommentare auf "Bundeswehr: Tiefgreifende Reform?"

  1. Christian G. sagt:

    Sehr geehrter Herr Dieter,

    leider muß ich feststellen, dass diese Klarheit der Worte unter "Aktiven" lediglich in Pausengesprächen aufkommt. Daher hierfür mein ausdrücklicher Dank.

    Die politische Ebene möchte ich nicht bewerten, aber die Art und Weise wie wir "mitgenommen" werden ist an Anachronismus nicht zu überbieten. Welches "neue" Fähigkeitsprofil soll denn erlangt werden. Aufgaben und Zuständigkeiten werden neu verteilt, richtig. Aber solange Prozesse des Zusammenwirkens noch nicht definiert sind, solange jeder versucht, möglichst wenig Kompetenz aufzugeben, solange Vorschläge zur Erneuerung von denen gemacht werden, die davon profitieren oder Einbußen befürchten müssen, solange werden auch zukünftig keine tragfähigen und v.a. nach Aussen hin sichtbaren Verbesserungen erzielt. Ob das reicht um dem kommenden Nachwuchs einen attraktiven Arbeitgeber aufzuzeigen und das Gefühl des "dienens" zu erwecken, darf bezweifelt werden.

  2. Sehr geehrter Christian G.,

    die Probleme der Strukturplanung der Bundeswehr zeigen Sie klar auf.

    Als Staatsbürger sollten Sie aber durchaus auch die politische Ebene bewerten wollen, denn auf dieser politischen Ebene werden die "strategisch" schwerwiegenden Fehler gemacht und das Militär sieht sich leider in zu starkem Maße als nur ausführendes Organ – entgegen unserer Philosophie vom Staatsbürger in Uniform.

    Wir brauchen mehr Militärcourage!

  3. Torsten Rissmann sagt:

    Meine Erfahrungen aus dem täglichen Dienst zeigen mir, dass im Falle der Neuausrichtung der Bundeswehr die Politik mutiger ist als die militärische Führung. Das militärische Beharrungsvermögen ist sehr gross (das des zivilen Anteils der Bundeswehr übrigens auch).

    Da ich dienstlich an der Ausplanung der SKB der Zukunft beteiligt bin, kann ich hier leider keine konkreten Internas erwähnen. Nur so viel:

    Die Planungen begannen sehr vielversprechend und prozessorientiert. Es wurden zunächst die Ist-Prozesse identifiziert und festgestellt, dass diese zu kompliziert, unübersichtlich und redundant waren. Daraufhin wurden schlanke Soll-Prozesse definiert und auch ministriell abgestimmt. Das "Ein-Schlips-Prinzip" war dabei Leitgedanke, heisst: keine Trennung von truppendienstlicher und fachdienstlicher Verantwortung/Führung. Den Soll-Prozessen wurden Hauptprozessverantwortliche zugeordnet. So weit, so gut. Doch als Ende 2010 die Hauptprozessverantwortlichen mit Dienstposten hinterlegt wurden, nahm das Schicksal seinen Lauf. Um bestimmte Dienstposten und Dotierungshöhen zu begründen, wurde sehr schnell vom "Ein-Schlips-Prinzip" abgewichen. "Dem Dienstposten müssen wir noch Truppe unterstellen, sonst können wir den Dienstposten nicht begründen."

    Hinzu kommt, dass die Hauptprozesse jeweils nur innerhalb den TSK/MilOrgBereiche ausgeplant und abgestimmt wurden. Eine SK-gemeinsame Abstimmung fand nicht statt, sie war nicht gewollt. Diese Abstimmung beginnt erst jetzt, nachdem Stationierung und Grobstrukturen feststehen.

    Ich wünsche mir, dass die Leitung noch genauer hinsieht und darauf achtet, dass die am 18.5.2011 vom Minister formulierte Absicht (Abbau des Wasserkopfes, Verschlankung der Strukturen, …) auch umgesetzt wird. Im Moment habe ich da meine Zweifel.

  4. @ Torsten Rissmann

    Ihre Erfahrungen mit dem militärischen, und mehr noch mit dem zivilen Beharrungsvermögen in der Bundeswehr decken sich mit meinen Erlebnissen in der Strukturplanung.

    Die Fehler der politischen Ebene sehe ich z.B. in der nur sehr bruchstückhaften Übernahme der guten Vorschläge der Weise-Kommission (konsequentes Umsetzen dieser Vorschläge hätte zu einer streitkräftegemeinsamen Struktur geführt), in der Entscheidung für die lediglich politisch begründete deutliche höhere Umfangszahl als vom GenInsp vorgeschlagen und auch darin, dass es die politische Leitung nicht zur Auflage gemacht hat, dass der GenInsp der Leitung gegenüber eine streitkräftegemeinsame Planung unter Zuarbeit der TSK und OrgBer zu verantworten hat.

    Ihre Skepsis hinsichtlich der Umsetzung der Absicht des Ministers ist m.E. begründet. Ursache ist aber auch der oben beschriebene Fehler.

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